Zoll und Mehrwertsteuer

Wir stehen Ihnen jederzeit für Zoll- und Mehrwertsteuer-Fragen zur Verfügung.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die zollrelevanten Themen und Aspekte im Zusammenhang mit Russland.

Zollrelevante Informationen zu Russland

Das Thema Zoll ist für die meisten Menschen ein Prozess, der Unsicherheit auslöst und sehr kompliziert wirken kann. Tatsächlich sind Zollregularien zwischen der EU und Russland in ihrer Gesamtheit sehr komplex, wenn man sich jedoch nur mit einer Produktgruppe beschäftigt, so relativiert sich diese Komplexität.

Bitte informieren Sie sich dennoch immer über die aktuellen Vorschriften zum Zoll. Alle hier aufgeführten Informationen sind ohne Gewähr.

Russland und die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

Russland ist Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und Teil der WTO. Beide Organisationen beeinflussen maßgeblich den Rahmen in dem Importe und Verzollung nach Russland erfolgen.

Einfuhren nach Russland bzw. in die EAWU können bestimmten Restriktionen unterliegen, betreffen jedoch in großen Teilen industrielle Güter.

Folgende zwei Kategorien sind zu beachten:

200-Euro Freigrenze

Für alle Einzelsendungen an private Empfänger in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) gilt eine 200-Euro Freigrenze. Der Empfänger zahlt hierunter keine Einfuhrumsatzsteuer.

Angaben ohne Gewähr

Informationen für Geschäftskunden

Als gewerblicher Versender nach Russland gibt es die Möglichkeit ACO zu nutzen und dadurch eine vereinfachte und beschleunigte Zollprüfung durchzuführen.

Wie ACO funktioniert und was für weitere Versandlösungen wir für Sie geschaffen haben, finden Sie im B2C Bereich.

Mehr dazu

Informationen für Privatkunden

Als privater Versender finden Sie die wichtigsten Informationen zum Versand nach Russland im Privatkundenbereich. Dort finden Sie eine Liste mit verbotenen Gegenständen, sowie weitere Details zum Versand.

Mehr dazu